Unabhängige Beratung zeichnet sich u.a. durch Transparenz aus. Dies gilt sicherlich auch für die Honorare. Daher für Sie in Kürze eine Übersicht über die Honorare. Die Dienstleistungen sind unterschiedlicher Natur und von unterschiedlichem Aufwand. Daher sind auch die jeweiligen Honorare und Stundensätze uneinheitlich.

Angegeben sind die Nettopreise. In Klammern finden Sie den Bruttopreis inkl. 19% MwSt.

Versicherungsberatung:

Ich bin von den Landgerichten Bochum und Mönchengladbach als Versicherungsberater nach dem Rechtsberatungsgesetz und als Rentenberater durch das Landgericht Bochum nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassen worden. Bedingt durch eine neue Gesetzeslage erfolgte im Mai 2007 eine Umzulassung als Versicherungsberater nach der Gewerbeordnung durch die IHK im mittleren Ruhrgebiet. Die Vergütung richtet sich analog nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kanzlei KKP.

Ethisches Investment, Betriebliche und private Altersversorgung und Baufinanzierungsberatung:

Die Dauer des Erstgesprächs lässt sich erfahrungsgemäß schwerlich voraussagen, beträgt jedoch durchschnittlich 2-2,5 Stunden. Unabhängig von der Dauer dieses Gesprächs wird daher ein Honorar von 189,07 EUR (225,00 EUR) fällig. Danach wird ein Stundensatz von 109,24 EUR (130,00 EUR) berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch vor der Beauftragung einen verbindlichen Kostenvoranschlag, der den voraussichtlichen Arbeitsaufwand widerspiegelt.