Hier finden Sie ein paar "kunterbunt" zusammengestellte Tipps und Hinweise.


HINWEIS: Mit Urteil vom 12 Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

"Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Website und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Website angebrachten Links."


Wussten Sie, dass
  • ...dass Sie Baudarlehen mit mehr als 10 Jahren Zinsbindung zehn Jahre nach Empfang der Kreditsumme mit einer Frist von 6 Monaten kündigen können? Dies gibt auch denjenigen eine Möglichkeit, von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren, die sich in einer Hochzinsphase langfristig gebunden haben.
  • ...es sich für Bausparer, die noch ein Bauspardarlehen mit einem Zinssatz von 5% und höher abzahlen, eine Umschuldung zu einem Bankkredit lohnen kann?
  • ...Banken bei Baufinanzierungen überwiegend schlecht beraten? Die Stiftung Warentest 140 Testberatungen bei Banken durchführen lassen. Das Ergebnis ist niederschmetternd: 26,4 % der Beratungen waren magelhaft, 17,9 % ausreichend, gerade einmal 30,7 % befriedigend, 23,6 % gut und nur 1,4% sehr gut.
  • ... Sie mit vermögenswirksamen Leistungen auch Ihren Baukredit tilgen können?
  • ...jeder fünfte Berufstätige aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidet? Seit dem 1. Januar 2001 gibt es jedoch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr! Seither erhält nur noch eine Rente in voller Höhe, jetzt Erwerbsminderungsrente genannt, wer aus gesundheitlichen Gründen jedwede Tätigkeit nicht mehr als drei Stunden täglich ausüben kann. Die erworbene berufliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle mehr! Dies trifft insbesondere Jahrgänge ab 1961, die nunmehr unabhängig von ihrer Berufsausbildung auch auf weit geringer qualifizierte Tätigkeiten verwiesen werden können. Für frühere Jahrgänge sind die Folgen der gesetzlichen Neuregelung etwas abgefedert, gar nicht betroffen sind diejenigen, die bisher schon eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Sofern Sie 1961 oder später geboren wurden, sollten Sie sich dringend um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern! Übrigens: Eine Unfallversicherung ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Nur 11% aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf einen Unfall zurückzuführen, 89% auf Erkrankungen.